LG Hof - 16.05.1990 (T 8/90) - DRsp Nr. 1996/18768
LG Hof, vom 16.05.1990 - Aktenzeichen T 8/90
DRsp Nr. 1996/18768
Ist für den Schuldner wegen seines Gesundheitszustandes im Falle einer Zwangsräumung eine Lebensgefahr nicht auszuschließen, so hat die Räumung zu unterbleiben.
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