LG Hildesheim - 27.06.1994 (5 T 353/94) - DRsp Nr. 1997/6848
LG Hildesheim, vom 27.06.1994 - Aktenzeichen 5 T 353/94
DRsp Nr. 1997/6848
Eine Lohnabrechnung stellt keine Urkunde über den bestehenden Lohnanspruch dar, so daß dem Drittschuldner im Pfändungs- und Überweisungsbeschluß nicht aufgegeben werden kann, die dem Schuldner zu erteilenden Lohnabrechnungen an den Gläubiger herauszugeben.
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