Welche Gegenstände unpfändbar sind, läßt sich nur nach den Besonderheiten des Einzelfalls bestimmen. Dabei ist die jeweils maßgebliche Lebensanschauung, die sich im Verlaufe der Zeit ändern kann, zu berücksichtigen. Eine beispielhafte Auflistung, die keine Vollständigkeit in Anspruch nimmt, anhand der kaum überschaubaren Kasuistik ist unter E. (ABC der unpfändbaren Gegenstände) dargestellt.
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