Diese Frage ist streitig. Wie das LG Hannover wohl die h.M. in der Literatur und LG Köln, MDR 1964, 604; OLG Celle, JurBüro 1967, 768; LG Bielefeld, DGVZ 1972, 126; AG Germersheim, DGVZ 1980, 127; das OLG Köln (DRsp IV (424) 125 a-b = OLGZ 1986, 83 = Rpfleger 1986, 57) mußte diese Frage offenlassen, scheint aber eine andere Auffassung zu vertreten. Es hat aber eine Austauschpfändung analog § 811 a Abs. 1 ZPO für zulässig erachtet.
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