LG Hanau - Urteil vom 05.02.1999 (2 S 474/98) - DRsp Nr. 1999/10361
LG Hanau, Urteil vom 05.02.1999 - Aktenzeichen 2 S 474/98
DRsp Nr. 1999/10361
Bei Einklagung einer abgetretenen Forderung trägt der Abtretungsempfänger die Beweislast für seine Behauptung, die Abtretung sei vor einer zwischenzeitlichen Forderungspfändung (Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses) erfolgt.
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