LG Essen - 03.04.1991 (11 T 201/91) - DRsp Nr. 1996/18699
LG Essen, vom 03.04.1991 - Aktenzeichen 11 T 201/91
DRsp Nr. 1996/18699
Bei einem Wechsel in der Person des Konkursverwalters liegt keine Rechtsnachfolge i.S. des § 727ZPO vor, und der neue Verwalter kann sich des auf seinen Vorgänger lautenden Schuldtitels bedienen.
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