LG Coburg - Beschluß vom 14.01.1991 (2 T 2/91) - DRsp Nr. 1998/11906
LG Coburg, Beschluß vom 14.01.1991 - Aktenzeichen 2 T 2/91
DRsp Nr. 1998/11906
Der Gerichtsvollzieher kann die Zwangsvollstreckung ablehnen, wenn der Räumungsvergleich mehrdeutig ist. In diesem Fall muß der Gläubiger die Auslegung des Vergleichs im Wege der Erinnerung herbeiführen.
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