I.
Die Beschwerdeführerin betreibt gegen den Verfahrensbeteiligten zu 2) die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Chemnitz vom 16.02.1994 (Az: B 17496/93) wegen einer zu vollstreckenden Hauptforderung von 4.100,00 DM nebst Zinsen und Kosten. Mit Schreiben vom 15.03.1995 beantragte die Beschwerdeführerin die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf dem "Grundstück" in, Gemarkung, Blatt Flurstück Nr. Es handelt sich um ein Gebäudegrundbuchblatt, Eigentümer des Gebäudes ist der Verfahrensbeteiligte zu 2), der Schuldner. Dieser ist zugleich Eigentümer von Grund und Boden, eingetragen im Grundbuch von, Blatt, Flurstück.
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