I.
Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung wegen einer Hauptforderung zu 8.557,00 DM. Mit am 13.06.1995 bei Gericht eingegangenem Schreiben beantragte er die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek am Grundbesitz der Schuldnerin, vorgetragen im Grundbuch des Amtsgerichts , Grundbuch von, Blatt, laufende Nr. und, zu 8.557,00 DM. Im Grundbuch von Blatt, Flurstück, Straßenbezeichnung:, ist in der I. Abteilung unter laufender Nr. 1 das Gebäude eingetragen, unter laufender Nr. 2 Grund und Boden. Als Eigentümerin zu lfd. Nr. 1 und 2 ist jeweils die Schuldnerin eingetragen.
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