LG Bielefeld vom 16.05.1986
3 T 493/86
Normen:
ZPO § 779 ;
Fundstellen:
DGVZ 1987, 9

LG Bielefeld - 16.05.1986 (3 T 493/86) - DRsp Nr. 1996/18652

LG Bielefeld, vom 16.05.1986 - Aktenzeichen 3 T 493/86

DRsp Nr. 1996/18652

Wird aus einem Titel vollstreckt, obwohl der Gläubiger verstorben und der Titel noch nicht auf dessen Erben umgeschrieben ist, so führt dies nicht zu einer Aufhebung der Pfändung, wenn dieser Mangel während des Erinnerungs- bzw. Beschwerdeverfahrens durch Umschreibung und Zustellung des Titels geheilt wird.

Normenkette:

ZPO § 779 ;
Fundstellen
DGVZ 1987, 9