LG Bielefeld - 14.07.1994 (3 T 604/94) - DRsp Nr. 1997/2378
LG Bielefeld, vom 14.07.1994 - Aktenzeichen 3 T 604/94
DRsp Nr. 1997/2378
Zukünftige Rentenansprüche sind nach Änderung des § 54SGB I durch das 2. SGB-ÄndG nunmehr grundsätzlich ebenso wie andere zukünftig entstehende oder fällig werdende Ansprüche pfändbar. Die Verpflichtung des Schuldners zur Ergänzung des Vermögensverzeichnisses erstreckt sich auch auf Angaben über das Bestehen von derartigen Anwartschaften und deren nähere Bezeichnung einschließlich der Angabe der Rentenversicherungsnummer.
Zum Problemkreis Offenbarungsversicherung und Pfändung von Rentenansprüchen vgl. auch: LG Stade, JurBüro 1995, 331; LG Siegen, Rpfleger 1995, 425 (bei 33-jährigem Schuldner); LG Köln, JurBüro 1996, 51
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