LG Berlin - Beschluß vom 17.02.1992 (503 Qs 1/92) - DRsp Nr. 1994/14306
LG Berlin, Beschluß vom 17.02.1992 - Aktenzeichen 503 Qs 1/92
DRsp Nr. 1994/14306
1. Ein mit den Fristablauf selbst in Frage stellenden Umständen begründeter Wiedereinsetzungsantrag (hier: Zustellung des angefochtenen Strafbefehls durch Niederlegung während siebenmonatiger Weltreise) ist als nur hilfsweise für den Fall tatsächlicher Fristversäumung gestellt zu behandeln.2. Eine längerfristige Ortsabwesenheit kann der Annahme einer Wohnung im Sinne der Zustellungsvorschriften auch dann entgegenstehen, wenn der Wohnungsinhaber keinen anderweitigen festen Aufenthalt hat.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.