Weitere Rechtsprechung zu den Detektivkosten: erstattungsfähig, wenn zur Ermittlung der Arbeitsstelle unerläßlich, LG Berlin, Rpfleger 1990, 37; wenn Schuldner sich nicht umgemeldet hat, LG Aachen, JurBüro 1985, 1734; AG Fürth, DGVZ 1990, 14; bei Auskunftssperre, LG Berlin, AnwBl. 1987, 336.
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