LG Bamberg - Beschluß vom 26.02.1992 (3 T 7/92) - DRsp Nr. 1998/11802
LG Bamberg, Beschluß vom 26.02.1992 - Aktenzeichen 3 T 7/92
DRsp Nr. 1998/11802
Die Entfaltung gewerblicher Tätigkeit im Rahmen der Zwangsverwaltung ist also jedenfalls dann zulässig, wenn sie sich als Fortsetzung der bisherigen Nutzung darstellt, der Schuldner zustimmt und wenn das beschlagnahmte Grundstück Betriebsgrundlage ist.
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