LG Augsburg - Beschluß vom 17.06.1994 (4 T 4125/93) - DRsp Nr. 1998/11678
LG Augsburg, Beschluß vom 17.06.1994 - Aktenzeichen 4 T 4125/93
DRsp Nr. 1998/11678
Der Mit der Vollstreckung beauftragte Gerichtsvollzieher kann, wenn die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner abhängt, ein wörtliches Angebot i.S. von § 295 Satz 1 BGB abgeben.
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