LG Augsburg - Beschluß vom 16.02.1996 (5 T 232/96) - DRsp Nr. 1997/6831
LG Augsburg, Beschluß vom 16.02.1996 - Aktenzeichen 5 T 232/96
DRsp Nr. 1997/6831
Auf Antrag ist in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluß wegen Arbeitseinkommen eine Herausgabeanordnung aufzunehmen, wonach der Schuldner fortlaufend auch zukünftige Lohn- und Gehaltsabrechnungen an den Gläubiger herauszugeben hat.
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