LG Ansbach - Beschluß vom 30.07.1996 (4 T 786/96) - DRsp Nr. 1998/11593
LG Ansbach, Beschluß vom 30.07.1996 - Aktenzeichen 4 T 786/96
DRsp Nr. 1998/11593
Bei einem gerichtlichen Vergleich wurde die Frage der Beeinträchtigung der Unverletzlichkeit der Wohnung bereits durch einen Richter geprüft, so daß im Falle der Zwangsräumung eine Anordnung nach § 758ZPO entbehrlich ist.
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