Auch diese Frage ist streitig. Der Streit spielt hier jedoch keine große Rolle, da der unmittelbare Besitzer den Vollstreckungszugriff regelmäßig mit der Erinnerung abwehren und der mittelbare Besitzer die Interventionsklage auch auf das den Besitz vermittelnde obligatorische Rechtsverhältnis stützen kann.
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