LAG Köln - Beschluß vom 19.08.1998 (7 TaBV 32/98) - DRsp Nr. 2000/2078
LAG Köln, Beschluß vom 19.08.1998 - Aktenzeichen 7 TaBV 32/98
DRsp Nr. 2000/2078
»§ 111 S. 1 BetrVG gewährt dem Betriebsrat einen Unterrichtungsanspruch nur in Bezug auf Planungen des Arbeitgebers, nicht in Bezug auf Planungen des beherrschenden Unternehmens. Dem muß auch eine gerichtliche einstweilige Regelung Rechnung tragen.«
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