I. Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 03.08.2009 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 92,92 % und die Beklagte zu 7,08 % zu tragen.
III. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
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