BeschFG 1996 Art. 6 ; InsO § 113 Abs. 1 S. 2; KO § 22 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
ZIP 1998, 1319
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 35/97
Kündigung durch den Konkursverwalter, maßgebliche Kündigungsfrist
LAG Köln, Urteil vom 26.03.1998 - Aktenzeichen 10 Sa 1437/97
DRsp Nr. 2000/2225
Kündigung durch den Konkursverwalter, maßgebliche Kündigungsfrist
»"Maßgeblich" im Sinne des § 113 Abs. 1 S. 2 InsO ist nicht die vertragliche Kündigungsfrist, wenn diese zwar nicht länger als drei Monate zum Monatsende andauert, aber die gesetzliche Frist überschreitet.«
Normenkette:
BeschFG 1996 Art. 6 ; InsO § 113 Abs. 1 S. 2; KO § 22 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanz: ArbG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 35/97
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