I.
Es geht um "Zwei weibliche Akte" von Otto M sowie "Interieur" von Erich H.
Beide Gemälde wurden von der Staatsanwaltschaft Verden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Herrn H. D. bei diesem aufgefunden und zunächst beschlagnahmt, später dann wieder freigegeben und beim Amtsgericht Verden hinterlegt.
Der Antragsteller hat den Anspruch des D. auf Herausgabe der Bilder gepfändet und Herausgabe an sich verlangt. Demgegenüber hat die Beteiligte zu 1. eidesstattlich versichert, sie und nicht D. sei Eigentümerin der Bilder gewesen und habe diese zwischenzeitlich ihrem Rechtsanwalt geschenkt (Bl. 13 ff., 35 f. d. A.). D. wiederum hat eidesstattlich versichert, die Gemälde seien ihm zwecks Begutachtung von der Beteiligten zu 1. nur vorübergehend ausgehändigt worden (Bl. 17 ff. d. A.).
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