KG - Beschluß vom 17.07.1992 (1 W 6555/90) - DRsp Nr. 1993/1561
KG, Beschluß vom 17.07.1992 - Aktenzeichen 1 W 6555/90
DRsp Nr. 1993/1561
»Stellt sich heraus, daß ein eingetragener Verein satzungswidrig einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, so darf das Registergericht kein Amtslöschungsverfahren durchführen. Dem Verein ist vielmehr im Verwaltungsverfahren die Rechtsfähigkeit zu entziehen.«
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