KG - 29.07.1988 (1 W 2199/88) - DRsp Nr. 1996/16510
KG, vom 29.07.1988 - Aktenzeichen 1 W 2199/88
DRsp Nr. 1996/16510
Ist dem protokollierten Inhalt eines Prozeßvergleichs nichts darüber zu entnehmen, in welchem Umfang mehrere Titelschuldner haften, die sich in dem Vergleich gemeinschaftlich zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrages verpflichtet haben, so haften sie vollstreckungsrechtlich als Gesamtschuldner.
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