KG - 07.03.1989 (1 WF 7224/88) - DRsp Nr. 1992/7282
KG, vom 07.03.1989 - Aktenzeichen 1 WF 7224/88
DRsp Nr. 1992/7282
Anwaltskosten-Erstattung im arbeitsrechtlichen Drittschuldnerprozeß.
»Die Kosten für die anwaltliche Vertretung des Gläubigers in einem gegen den Drittschuldner vor dem Arbeitsgericht geführten Rechtsstreit können grundsätzlich als Kosten der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner festgesetzt werden (Aufgabe von Senat in Rpfleger 1977, 178).«Ebenso: LG Mannheim (Beschluß - 4 T 52/89 Ä v. 7. 4. 89, in AnwBl 1990, 50 = MDR 1989, 746 = Rpfleger 1989, 382).
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