KG vom 02.03.1989
7 U 3866/88
Normen:
ZPO § 767 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1989, 638

KG - 02.03.1989 (7 U 3866/88) - DRsp Nr. 1996/16507

KG, vom 02.03.1989 - Aktenzeichen 7 U 3866/88

DRsp Nr. 1996/16507

Hängt die Zwangsvollstreckung von einer Zug-um-Zug zur erbringenden Nachbesserungsleistung des Gläubigers ab, ist eine mit der Begründung erhobene Vollstreckungsabwehrklage des Schuldners, der Gläubiger habe die Zug-um-Zug-Leistung entgegen der Bestätigung eines Sachverständigen nicht erbracht, unzulässig. Als Rechtsbehelf steht dem Kläger in einem solchen Falle die Erinnerung nach § 766 ZPO zur Verfügung.

Normenkette:

ZPO § 767 ;
Fundstellen
NJW-RR 1989, 638