KG - 02.03.1989 (7 U 3866/88) - DRsp Nr. 1996/16507
KG, vom 02.03.1989 - Aktenzeichen 7 U 3866/88
DRsp Nr. 1996/16507
Hängt die Zwangsvollstreckung von einer Zug-um-Zug zur erbringenden Nachbesserungsleistung des Gläubigers ab, ist eine mit der Begründung erhobene Vollstreckungsabwehrklage des Schuldners, der Gläubiger habe die Zug-um-Zug-Leistung entgegen der Bestätigung eines Sachverständigen nicht erbracht, unzulässig. Als Rechtsbehelf steht dem Kläger in einem solchen Falle die Erinnerung nach § 766ZPO zur Verfügung.
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