OLG Köln - Beschluss vom 28.01.2004
16 Wx 248/03
Normen:
ZPO § 887 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2004, 203
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 04.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T143/03
AG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen II 150/97

Keine weitere Beschwerde ohne Zulassung in Zwangsvollstreckungssachen nach dem WEG

OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2004 - Aktenzeichen 16 Wx 248/03

DRsp Nr. 2004/13902

Keine weitere Beschwerde ohne Zulassung in Zwangsvollstreckungssachen nach dem WEG

Gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts in einer Zwangsvollstreckungssache nach § 887 ZPO in einer Wohnungseigentumssache ist die Rechtsbeschwerde nur zulässig, wenn sie vom Landgericht in seiner Entscheidung zugelassen wurde.

Normenkette:

ZPO § 887 ;

Gründe:

Die sofortige weitere Beschwerde ist nicht statthaft.