Keine Umschreibung des Vollstreckungstitels auf den vorläufigen Insolvenzverwalter vor Anordnung der Zwangsverwaltung
LG Halle, Beschluss vom 20.09.2001 - Aktenzeichen 2 T 151/01
DRsp Nr. 2003/16708
Keine Umschreibung des Vollstreckungstitels auf den vorläufigen Insolvenzverwalter vor Anordnung der Zwangsverwaltung
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist hinsichtlich der Anordnung der Zwangsverwaltung nicht Rechtsnachfolger des Schuldners, so dass ein Vollstreckungstitel nicht umzuschreiben ist.
Anmerkung von Dipl.-Rechtspfleger Erhard Alff, Hamburg, in Rpfleger 2002, 90 und Kurzkommentar von Dipl.-Rechtspfleger Udo Hintzen, Bonn, in EWiR § 21InsO 3/01, 1151.
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