Durch vorläufig vollstreckbar erklärtes Versäumnisurteil der Arrondissementsrechtbank te`s-Gravenhage vom 30.10.01 - Az.: 01.2253 - ist der Schuldner gegen Quittung zur Zahlung von 155.470,50 niederländischen Gulden (NLG) zuzüglich 6% Zinsen seit dem 1.4.2001 sowie von Verfahrenskosten in Höhe von 4.853,00 NLG verurteilt worden.
Durch den angefochtenen Beschluss hat das Landgericht Aachen - der Vorsitzende -dem Antrag der Gläubigerin, das Urteil für in der Bundesrepublik vollstreckbar zu erklären, stattgegeben.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|