OLG Koblenz - Beschluss vom 15.01.1999
4 W 880/98
Normen:
ZVG § 74 a Abs. 1 § 85 a Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 § 100 ;
Fundstellen:
DRsp IV(436)110c
KTS 2000, 87
Rpfleger 1999, 407

Keine rechtsmissbräuchliche Abgabe eines Gebots allein zur Herbeiführung der Zuschlagsversagung

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.01.1999 - Aktenzeichen 4 W 880/98

DRsp Nr. 2004/1453

Keine rechtsmissbräuchliche Abgabe eines Gebots allein zur Herbeiführung der Zuschlagsversagung

Der Gläubiger, der im ersten Versteigerungstermin ein nicht zuschlagsfähiges Gebot allein zur Herbeiführung der Zuschlagsversagung abgibt, um zu erreichen, dass im neuen Versteigerungstermin der Zuschlag wegen Nichterreichens der Hälfte des Grundstückswerts nicht versagt werden darf, handelt nicht rechtsmissbräuchlich.

Normenkette:

ZVG § 74 a Abs. 1 § 85 a Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 § 100 ;
Fundstellen
DRsp IV(436)110c
KTS 2000, 87
Rpfleger 1999, 407