I.
Die Beteiligte zu 1 ist Eigentümerin eines Grundstücks. Für die Beteiligte zu 2, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist unter ihrem Namen ohne Angabe der Gesellschafter im Grundbuch eine Zwangssicherungshypothek aufgrund von Zahlungstiteln eingetragen, die die Beteiligte zu 2 gegen die Beteiligte zu 1 erwirkt hat.
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 hat das Landgericht mit Beschluss vom 3.5.2004 das Grundbuchamt angewiesen, die eingetragene Zwangssicherungshypothek zu löschen. Hiergegen richtet sich die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2.
II.
Das Rechtsmittel ist nicht begründet.
1. Das Landgericht hat ausgeführt:
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|