A.
Die Beklagte sprach dem Kläger am 26. Januar 2006 eine fristlose, hilfsweise fristgerechte verhaltensbedingte Kündigung aus. Mit seiner Klage wendet sich der Kläger gegen die Kündigung und verlangt seine Weiterbeschäftigung. Die Beklagte hat in erster Instanz zum Weiterbeschäftigungsanspruch keine Stellung genommen. Durch Urteil vom 24. September 2007 hat das Arbeitsgericht der Kündigungsschutzklage stattgegeben und die Beklagte zur Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens verurteilt. Die Beklagte hat rechtzeitig Berufung eingelegt und begehrt die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung.
B.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|