LG Bonn, vom 04.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 47/03
AG Bonn,
Keine Beeinträchtigung diplomatischer Immunität eines hoheitlich genutzten Grundstücks durch Eintragung einer Arresthypothek
OLG Köln, Beschluss vom 24.03.2004 - Aktenzeichen 2 Wx 34/03
DRsp Nr. 2004/13847
Keine Beeinträchtigung diplomatischer Immunität eines hoheitlich genutzten Grundstücks durch Eintragung einer Arresthypothek
Die diplomatische Immunität eines hoheitlich genutzten Grundstücks wird nicht schon dadurch beeinträchtigt, dass zugunsten eines Gläubigers in das Grundbuch eine Arresthypothek eingetragen wird. Es fehlt insoweit an der für die Bejahung einer Immunitätsbeeinträchtigung stets zu fordernden typischen, abstrakten Gefahr für die diplomatische Tätigkeit.
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