Keine Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses wegen unterlassener Zustellung der Ladung zum Versteigerungstermin an den Schuldner
LG Berlin, Beschluss vom 31.07.1996 - Aktenzeichen 81 T 290/96
DRsp Nr. 2004/1564
Keine Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses wegen unterlassener Zustellung der Ladung zum Versteigerungstermin an den Schuldner
Eine unterbliebene Zustellung der Ladung zum Versteigerungstermin an den Schuldner führt nicht zur Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses, wenn das Recht des Schuldners durch den Zuschlag nicht beeinträchtigt wurde.
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