Die klagende Kreissparkasse verlangt von den Bekl., dem Bruder und der Schwägerin ihrer Schuldnerin, im Wege der Gläubigeranfechtung Rückgewähr einer Grundschuld. Die Schuldnerin war alleinige Kommanditistin der J. KG und alleinige Gesellschafterin der Komplementärgesellschaft. Sie war außerdem Kommanditistin der J. & K. KG und Eigentümerin des Betriebsgrundstücks beider Unternehmen. Sie bestellte zugunsten der Kl., die den Unternehmen Kredite gewährt hatte, an dem Betriebsgrundstück Grundschulden und unterwarf sich wegen des Grundschuldkapitals und der Zinsen der Zwangsvollstreckung in das belastete Grundstück; ferner übernahm sie für die Zahlung des Grundschuldbetrags nebst Zinsen die persönliche Haftung und unterwarf sich insoweit gegenüber der Kl. der sofortigen Zwangsvollstreckung aus den Urkunden in ihr gesamtes Vermögen.
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