I.
Die Verfügungsklägerin erwarb mit Kaufvertrag vom 19. Januar 2006 über eine Verwertungsgesellschaft die Betriebs- und Geschäftsausstattung des Zeugen R... S..., der in der B... Straße 22 in F... ein Fotogeschäft betrieben hatte und in Insolvenz gefallen war. R... S... ist der Schwager der Geschäftsführerin der Klägerin. Die Verfügungsklägerin eröffnete am 19. Januar 2006 unter ihrem Namen ein Fotogeschäft in der A... Straße 8 in F..., in welchem R... S... als angestellter Fotograf bis 31. Juli 2007 mitarbeitete.
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