Kein Wiederinkraftsetzen eines aufgehobenen Arrestes durch Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem aufhebenden Urteil
OLG Köln, Beschluß vom 10.09.2002 - Aktenzeichen 16 U 80/02
DRsp Nr. 2003/3880
Kein Wiederinkraftsetzen eines aufgehobenen Arrestes durch Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem aufhebenden Urteil
Die Gestaltungswirkung eines einen Arrest aufhebenden Urteils kann nicht dadurch (- mit Wirkung der Wiederbegründung des Arrestes -) beseitigt werden, dass das Berufungsgericht die Zwangsvollstreckung aus dem aufhebenden Urteil einstweilen einstellt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.