LAG Köln - Urteil vom 21.03.2007
7 SaGa 3/07
Normen:
ZPO § 935 § 940 § 945 ;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 12.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ga 1/07

Kein Verfügungsgrund für Eilantrag zu sofortiger Herausgabe des Dienstfahrzeuges bei Streit um Nutzung während zeitlich begrenzten Arbeitsfreistellung

LAG Köln, Urteil vom 21.03.2007 - Aktenzeichen 7 SaGa 3/07

DRsp Nr. 2007/11708

Kein Verfügungsgrund für Eilantrag zu sofortiger Herausgabe des Dienstfahrzeuges bei Streit um Nutzung während zeitlich begrenzten Arbeitsfreistellung

»Streiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer darum, wer von ihnen während einer zeitlich begrenzten Arbeitsfreistellung (hier für die Dauer der Kündigungsfrist) einen dem Arbeitnehmer auch zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagen nutzen darf, so fehlt es beiden Seiten für den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe des Fahrzeugs im Regelfall bereits an einem Verfügungsgrund.«

Normenkette:

ZPO § 935 § 940 § 945 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Rahmen eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung um wechselseitige Ansprüche auf Herausgabe eines Dienstwagens.

Wegen des Sach- und Streitstandes erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 3. Kammer des Arbeitsgerichts Siegburg dazu bewogen haben, dem von der Verfügungsklägerin geltend gemachten Herausgabeanspruch stattzugeben, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des angegriffenen Urteils vom 12.01.2007 Bezug genommen.