OLG Köln - Beschluss vom 29.01.2010
6 W 145/09
Normen:
UWG § 4 Nr. 7; ZPO § 890;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 10.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 81 O 207/08

Kein Ticket für den Winter kaufen; Räumlicher Geltungsbereich eines Unterlassungstitels

OLG Köln, Beschluss vom 29.01.2010 - Aktenzeichen 6 W 145/09

DRsp Nr. 2010/10114

"Kein Ticket für den Winter kaufen"; Räumlicher Geltungsbereich eines Unterlassungstitels

Ist dem Geschäftsführer einer ausländischen Gesellschaft von einem deutschen Gericht untersagt worden, geschäftsschädigende Äußerungen über einen in Deutschland ansässigen Konkurrenten, die er in Interviews gegenüber deutschen Medien gemacht hatte, zu wiederholen, so erstreckt sich der Geltungsbereich des Verbotes nicht auf ein im Ausland (hier: London) in englischer Sprache einem dortigen Fernsehsender gegebenes Interview, wenn dessen Programm in Deutschland zwar - wie weltweit - empfangbar ist, aber kaum zur Kenntnis genommen wird.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 10.09.2009 - 81 O 207/08 SH I - abgeändert:

Der Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen die Schuldnerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Gläubigerin zu tragen.

Normenkette:

UWG § 4 Nr. 7; ZPO § 890;

Gründe

I.