Die Parteien streiten um markenrechtliche Ansprüche.
Der Kläger ist seit 1996 gewerblich tätig im Bereich Merchandising und Produktnamensentwicklung.
Der Beklagte betreibt unter der Bezeichnung "xxxxxxxxxxx xxxx" einen Wein- und Spirituosenhandel als nicht im Handelsregister eingetragene Einzelfirma. Seine geschäftlichen Aktivitäten, deren Schwerpunkt in xxxxxxxxx liegt, erstrecken sich auch auf xxxxxxx, wo der Beklagte eine Niederlassung unterhält.
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