OLG Karlsruhe - Urteil vom 28.06.2005
17 U 201/04
Normen:
ZVG § 92 Abs. 2 § 121 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2005, 856
OLGReport-Karlsruhe 2005, 856
Rpfleger 2005, 686
Rpfleger 2005, 686
Vorinstanzen:
LG Mannheim, vom 03.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 231/04

Jahreswert eines durch Teilungsversteigerung erloschenen Nießbrauchs; Berücksichtigung der Bewirtschaftungskosten

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2005 - Aktenzeichen 17 U 201/04

DRsp Nr. 2006/7073

Jahreswert eines durch Teilungsversteigerung erloschenen Nießbrauchs; Berücksichtigung der Bewirtschaftungskosten

»1. Der Jahreswert eines durch Teilungsversteigerung erloschenen Nießbrauchs richtet sich im Falle des § 92 Abs. 2 ZVG nach der Höhe des im konkreten Fall bei zum Ablauf des Rechts voraussichtlich zu erzielenden jährlichen Nettobetrags.2. Ist der Nießbrauch an einem Wohngrundstück bestellt, kommt es für den Jahreswert entscheidend auf die tatsächlich erzielbare Nettomiete an.3. Zu den Auswirkungen von Bewirtschaftungskosten auf den Jahreswert eines Nießbrauchs im Falle des § 92 Abs. 2 ZVG.4. Schadensersatzansprüche können der Zuteilung des Deckungskapitals für einen erloschenen Nießbrauch nach § 121 Abs. 1 ZVG nicht entgegengehalten werden.«

Normenkette:

ZVG § 92 Abs. 2 § 121 Abs. 1 ;

Gründe: