Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen des Zustellungsnachweises in einem Zwangsversteigerungsverfahren.
I.
1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Wohnung im Hause E.-Chaussee in H. In dem Haus betrieb er auch eine Zahnarztpraxis. Die Wohnung meldete er 1981 als Hauptwohnsitz an. Tatsächlich wohnte er jedenfalls bis Herbst 1986 in einem ebenfalls ihm gehörenden Einfamilienhaus im B.-Grund in H.
Das Grundstück in der E.-Chaussee wurde unter Zwangsverwaltung gestellt. Im Herbst 1988 wurde der Beschwerdeführer durch den Zwangsverwalter vom Besitz ausgeschlossen, ihm wurde auch der Zugang zu seiner Wohnung verwehrt. Da die Polizei ihn unter dieser Anschrift nicht erreichen konnte, meldete ihn das Einwohner-Zentralamt am 11. Oktober 1988 von Amts wegen ab.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|