I. Ehesachen

Autor: Riedel

1. Anknüpfungsalternativen

Art. 3 Abs. 1 VO 2201/2003 beschreibt verschiedene Konstellationen, die die internationale Zuständigkeit der Gerichte der Mitgliedstaaten begründen können. Soweit sich diese Konstellationen nicht rein faktisch gegenseitig ausschließen, finden sie alternative Anwendung.

Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts