OLG Bamberg, Beschluss vom 03.05.2000 - Aktenzeichen 4 W 34/00
DRsp Nr. 2005/13298
Höhe der Vergütung des Zwangsverwalters
1. Die ZwangsverwaltervergütungsVO und mit ihr die seit 1970 nicht veränderten Regelsätze sind nach wie vor gültig. Dass die Ermächtigungsnorm des § 14 EGZVG nachträglich weggefallen und durch § 152aZVG ersetzt worden ist, ist hierauf ohne Einfluss.2. Es ist allein Sache des Verordnungsgebers und den Gerichten nicht möglich, die seit 1970 nicht veränderten Regelsätze des § 24 Abs. 1 S. 1 ZVwVergV nach oben anzupassen. Daher ist die sich aus § 24 Abs. 1 S. 1 ZVwVergV ergebende Regelvergütung im Regelfall anwendbar und die Festsetzung nach § 25 ZVwVergV die Ausnahme.
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