OLG Bamberg - Beschluss vom 03.05.2000
4 W 34/00
Normen:
EGZVG § 14 ; ZVG § 152a § 153 ; ZvVerwVergG § 24 Abs. 1 S. 1 § 25 ;
Fundstellen:
KTS 2001, 137
Rpfleger 2000, 464

Höhe der Vergütung des Zwangsverwalters

OLG Bamberg, Beschluss vom 03.05.2000 - Aktenzeichen 4 W 34/00

DRsp Nr. 2005/13298

Höhe der Vergütung des Zwangsverwalters

1. Die ZwangsverwaltervergütungsVO und mit ihr die seit 1970 nicht veränderten Regelsätze sind nach wie vor gültig. Dass die Ermächtigungsnorm des § 14 EGZVG nachträglich weggefallen und durch § 152a ZVG ersetzt worden ist, ist hierauf ohne Einfluss.2. Es ist allein Sache des Verordnungsgebers und den Gerichten nicht möglich, die seit 1970 nicht veränderten Regelsätze des § 24 Abs. 1 S. 1 ZVwVergV nach oben anzupassen. Daher ist die sich aus § 24 Abs. 1 S. 1 ZVwVergV ergebende Regelvergütung im Regelfall anwendbar und die Festsetzung nach § 25 ZVwVergV die Ausnahme.

Normenkette:

EGZVG § 14 ; ZVG § 152a § 153 ; ZvVerwVergG § 24 Abs. 1 S. 1 § 25 ;

Gründe:

I.