Höhe der Sicherheitsleistung bei Obsiegen mit einer Vollstreckungsgegenklage
SchlHOLG, Urteil vom 16.06.2000 - Aktenzeichen 14 U 180/99
DRsp Nr. 2004/9105
Höhe der Sicherheitsleistung bei Obsiegen mit einer Vollstreckungsgegenklage
Die Höhe der Sicherheitsleistung bei Obsiegen mit einer Vollstreckungsgegenklage ist nach dem Zahlungsanspruch des Vollstreckungsgläubigers, der durch das angefochtene Urteil gehindert wird, aus dem vollstreckbaren Titel gegen den Kläger (Schuldner) vorzugehen, zu bemessen.
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