SchlHOLG - Urteil vom 16.06.2000
14 U 180/99
Normen:
ZPO § 709 S. 1 § 767 ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2001, 146
Vorinstanzen:
LG Itzehoe, - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 104/99

Höhe der Sicherheitsleistung bei Obsiegen mit einer Vollstreckungsgegenklage

SchlHOLG, Urteil vom 16.06.2000 - Aktenzeichen 14 U 180/99

DRsp Nr. 2004/9105

Höhe der Sicherheitsleistung bei Obsiegen mit einer Vollstreckungsgegenklage

Die Höhe der Sicherheitsleistung bei Obsiegen mit einer Vollstreckungsgegenklage ist nach dem Zahlungsanspruch des Vollstreckungsgläubigers, der durch das angefochtene Urteil gehindert wird, aus dem vollstreckbaren Titel gegen den Kläger (Schuldner) vorzugehen, zu bemessen.

Normenkette:

ZPO § 709 S. 1 § 767 ;
Vorinstanz: LG Itzehoe, - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 104/99
Fundstellen
OLGReport-Schleswig 2001, 146