Hinweispflicht des Versteigerungsgerichts bei bestehenbleibendem Altenteilsrecht
BGH, Urteil vom 21.03.1991 - Aktenzeichen II ZR 118/89
DRsp Nr. 1992/708
Hinweispflicht des Versteigerungsgerichts bei bestehenbleibendem Altenteilsrecht
»Bei der Zwangsversteigerung eines mit einem Altenteilsrecht belasteten Grundstücks trifft das Versteigerungsgericht die Amtspflicht gegenüber den beteiligten Gläubigern und den Bietern, darauf hinzuweisen, daß das Altenteilsrecht nur dann erlischt, wenn dies ausdrücklich in den Versteigerungsbedingungen und im Zuschlagsbeschluß festgehalten ist.«
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