FNA : 300-15
Fassung vom 10.03.1937
Inkrafttreten der Fassung: 01.04.1937
Außerkraft mit dem: 29.11.2007
Zuletzt geändert durch:
Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23.11.2007 (BGBl. I 2007 S. 2614)
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 1 [Zuständigkeit]
§ 2 (aufgehoben)
§ 3 [Rechtsweg]
§ 4 [Abgabe]
Zweiter Abschnitt Annahme
§ 5 [Hinterlegungsfähigkeit]
§ 6 [Verfügung der Hinterlegungsstelle]
Dritter Abschnitt Verwaltung der Hinterlegungsmasse
§ 7 [Zahlungsmittel]
§ 8 [Verzinsung]
§ 9 [Urkunden und Kostbarkeiten]
§ 10 [Geschäftsbesorgung während der Hinterlegung]
§ 11 [Befreiung von Verbindlichkeiten]
Vierter Abschnitt Herausgabe
§ 12 [Herausgabe]
§ 13 [Herausgabeverfügung]
§ 14 [Schriftliche Erklärungen]
§ 15 [Behördliches Herausgabeersuchen]
§ 16 [Vorgehen nach gestellem Hinterlegungsantrag]
§ 17 [Herausgabeort]
§ 18 [Haftung]
Fünfter Abschnitt Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe
§ 19 [Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe bei Fällen nach Vorschriften des BGB]
§ 20 [Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe bei Fällen nach Vorschriften des Gesetzes über die Zwangsversteig...
§ 21 [Erlöschen des Anspruchs in den übrigen Fällen]
§ 22 [Fortbestehende Veranlassung zur Hinterlegung]
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|