Der Kläger ist zum Zwangsverwalter über mehrere Grundstücke bestellt worden und verlangt als solcher von den Beklagten Räumung und Herausgabe dieser Grundstücke.
Vollstreckungsgläubigerin ist die ....kasse W...., Vollstreckungsschuldner sind die Beklagten zu 2) und 3). Diese sind zu je 1/2 Miteigentümer der im Grundbuch von W.... Blatt ..35 eingetragenen Parzellen und zu je 1/4 Miteigentümer der im Grundbuch von W.... Blatt ..47 eingetragenen Parzelle. Über ihre Miteigentumsanteile hat das Amtsgericht Worms auf Antrag der Vollstreckungsgläubigerin mit Beschluss vom 26.05.2000 die Zwangsverwaltung angeordnet und den Kläger zum Zwangsverwalter bestellt.
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