A.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung von Architektenhonorar für den Neubau eines Kinder- und Jugendheimes und Wiederaufbau eines Stallgebäudes in Anspruch.
Die Beklagte ist Eigentümerin eines mit einem Wohnhaus und einem Stallgebäude bebauten Heimgrundstücks in A. Nachdem am 17. April 1999 das Wohnhaus komplett und das Stallgebäude teilweise niedergebrannt waren, kam es am 5. Juni 1999 zu einem ersten Kontakt zwischen den Parteien, der zu einer Beauftragung des Klägers und zu Bauanträgen vom 21. Juni 1999 für den Wiederaufbau des Stallgebäudes und vom 27. September 1999 für den Neubau eines Kinder- und Jugendheimes führte. Die Bauvorhaben wurden in Angriff genommen.
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