Haftung des Notars für weisungswidrige Auszahlung der Valuta eines GmbH-Anteilsverkaufs
BGH, Urteil vom 04.03.2004 - Aktenzeichen IX ZR 463/00
DRsp Nr. 2004/4797
Haftung des Notars für weisungswidrige Auszahlung der Valuta eines GmbH-Anteilsverkaufs
»Wer unter aufschiebender Bedingung einen GmbH-Anteil erworben hat, erleidet bei Pfändung des Rechts durch einen Gläubiger des Veräußerers keinen Schaden, wenn der Notar durch weisungswidrige Auszahlung der Kaufpreisvaluta an Zessionare des Veräußerers den Bedingungseintritt herbeiführt.«
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